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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der System Consult Theis & Partner GmbH 

§1 Geltungsbereich

1. Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, sie gelten somit für jegliche Zusammenarbeit mit der SystemConsult Theis & Partner GmbH mit dem Hauptsitz Gutenbergstraße 47 D-72555 Metzingen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Dienstleistung gelten diese Bedingungen als angenommen.    
2
. Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor. 
3.  Abweichende Bedingungen des Bestellers, die der Lieferer nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, werden für den Lieferer weder ganz noch teilweise Inhalt des Vertrages, auch dann nicht, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.      

§2 Angebotsbedingungen / Zustandekommen des Vertrages   

 1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Die Darstellung des Sortiments auf dem Server http://www.sys4com.de/shop/systbox stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Onlinekatalog dar.

2. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftliche Unterlagen sowie Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.

3. Der Kunde bestellt die Dienstleistung/ Ware durch Absendung der in der  Bestellmaske vollständig auszufüllenden Angaben. Der Vertrag kommt zustande, wenn die SystemConsult Theis & Partner GmbH und ggf. der Drittanbieter (z.B. der Provider) das Angebot annehmen. Die Annahme erfolgt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Ware/ Dienstleistung. Die SystemConsult Theis & Partner GmbH verpflichtet sich, wenn dies eintreten sollte, dazu dem Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren  

§3 Preisvorbehalt

1.   Die den Angeboten des Lieferers zugrunde liegenden Preise verstehen sich ohne Verpackungs- und Versandkosten und ohne Mehrwertsteuer (vergl. §6, Abs. 4). Sie sind nur bei Annahme des Angebotes innerhalb einer Frist von 14 Tagen, gemäß § 145 BGB, – vom Tage der Angebotsabgabe an gerechnet – verbindlich.
2.   Tritt während der Lieferfrist eine Preisänderung z.B. in Folge von Materialverteuerungen, Veränderung der Lohn- und Gehaltstarife ein, verpflichten sich die Parteien, unverzüglich über eine dieser Änderungen entsprechende Preisanpassung zu verhandeln.
3.   Kostenvoranschläge für Instandsetzung und Einbauten werden gewissenhaft und möglichst genau aufgestellt, sie sind jedoch unverbindlich. Erkennt der Lieferant während der Ausführung des Auftrages, dass sich die veranschlagten Kosten um mehr als 15% erhöhen werden, wird er den Besteller darauf hinweisen.
4.   Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Bestellers werden dem Besteller berechnet. Als nachträgliche Änderung gelten auch Wiederholungen von Probedrucken, die vom Besteller wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt werden.
5.   Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedruck, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Besteller veranlasst sind, werden berechnet.
6.    Abrufvereinbarungen müssen innerhalb der vereinbarten Zeit vom Besteller erfüllt werden, wobei die Abnahme in möglichst gleichen Raten zu erfolgen hat.      

§4 Lieferzeiten, Teillieferungen, periodische Arbeiten 

1.   Lieferzeiten werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und nach Möglichkeit eingehalten, sofern bei Auftragserteilung alle technischen und/oder organisatorischen Einzelheiten vom Auftragsinhalt und –umfang verbindlich festliegen. Bei nicht rechtzeitigem Eingang sämtlicher, vom Besteller beizulegender Unterlagen, abzugebender Erklärungen und bei Nichteinhaltung etwaiger anderer Verpflichtungen des Bestellers verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Diese Regelung gilt für eine Installationsfrist entsprechend, diese beginnt jedoch frühestens zu laufen, wenn vom Besteller beizustellende bzw. zu Installierende Produkte mängelfrei vorhanden bzw. ordnungsgemäß installiert sind und wenn die grundsätzlich vom Besteller auf eigene Kosten zu schaffenden sonstigen Installationsvoraussetzungen mängelfrei gegeben sind.

2.   Wird unter diesen Voraussetzungen eine Lieferfrist vereinbart und seitens des Lieferers nicht eingehalten, so steht dem Besteller ein Rücktrittsrecht vom Vertrag erst zu, wenn von dem Lieferer eine, mittels eingeschriebenen Briefes gestellte, angemessene Nachfrist  nicht eingehalten wird. Als angemessen gilt eine Nachfrist von 4 Wochen, beginnend mit dem Ablauf der vereinbarten,  bzw. der nach §4, Abs. 3 verlängerten Lieferfrist. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, es fällt dem Lieferer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für die Geltungsmachung von Folgeschäden.

3.   Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund unvorhersehbarer, unabwendbarer und schwerwiegender Ereignisse, die vom Lieferer nicht zu vertreten sind, die die Leistung aber gleichwohl unmöglich machen (hierzu gehören z.B. nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Rohstoff und Energiemangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw.), berechtigen den Lieferer – auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen – die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das gilt auch, wenn die Verzögerung bei Vorlieferanten oder deren Unterlieferanten eintritt. Der Lieferer verpflichtet sich, seine Vorlieferanten sorgfältig auszuwählen. Im Falle der Verzögerung wird der Lieferer Beginn und Ende der zugrundeliegenden Ereignisse dem Besteller mitteilen. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Besteller nach nachfolgender, angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

4.   Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Besteller zumutbar sind. Die Rücksendung von Ware ist nur mit ausdrücklichem vorherigem Einverständnis des Lieferers zulässig.

5.   Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Abschluss eines Jahres gekündigt werden. 

§5 Mitwirkung des Kunden, Abweichung der Leistung, Mängelrügen und Gewährleistung

1.   Die Verantwortung für die Auswahl der Produkte und Dienstleistungen und die mit Ihnen beabsichtigten Ergebnisse liegen beim Besteller. Der Besteller hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie evtl. zur Korrektur übersandter Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen.

2.   Es gelten nur die von der SystemConsult Theis & Partner GmbH oder von den jeweiligen Herstellern angebotenen Gewährleistungen für die Produkte.

3.   Haben gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler, wozu auch Transportschäden zählen, sind solche Fehler sofort gegenüber uns zu reklamieren.

4.   Bei Druckerzeugnissen geht die Gefahr etwaiger Fehler mit der Druckreiferklärung auf den Besteller über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden ist oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Bestellers zur weiteren Herstellung.

5.   Abweichungen in der Beschaffenheit des vom Lieferer beschafften Materials können vom Besteller nicht beanstandet werden, sofern sie handelsüblich und für den vorgesehenen Gebrauch nicht erheblich sind oder in den Allgemeinen Lieferungsbedingungen der Hersteller für zulässig erklärt werden.

6.   Für alle während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel der Kaufsache gelten wahlweise die gesetzlichen Ansprüche auf Nacherfüllung, auf Mangelbeseitigung/ Neulieferung sowie – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – die weitergehenden Ansprüche auf Minderung oder Rücktritt, sowie auch auf Schadensersatz, einschließlich des Ersatz des Schadens statt der Erfüllung und des Ersatzes ihrer vergeblichen Aufwendungen.

7.   Soweit die SystemConsult Theis & Partner GmbH Ihnen eine Verkäufergarantie gewährt, ergeben sich die Einzelheiten aus den Garantiebedingungen, die dem jeweiligen gelieferten Artikel beigefügt sind. Garantieansprüche bestehen unbeschadet der gesetzlichen  Ansprüche/Rechte.

8.   Der Lieferer gewährleistet, dass die Produkte und Leistungen frei von Herstellungs- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, gerechnet vom Datum des Gefahrenübergangs an. Bei der vom Produkthersteller gewährten längeren Gewährleistungsfrist verlängert sich die Zeitdauer entsprechend. Der Lieferer leistet Gewähr für bestimmte Eigenschaften nur dann, wenn dies ausdrücklich im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vermerkt ist. werden. Für gebrauchte Produkte ist eine Gewährleistungsfrist ausgeschlossen.

9.   Beanstandungen wegen unvollständiger Leistung oder äußerlich erkennbarer Mängel sind innerhalb von 2 Wochen nach Gefahrenübergang der Ware schriftlich dem Lieferer bekannt zu geben. Verborgene Mängel oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind unverzüglich nach ihrer Feststellung dem Lieferer gegenüber schriftlich zu rügen. Der Lieferer hat, nach seiner Wahl, das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt auch eine wiederholte Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl – wofür dem Lieferer ein angemessener Zeitraum und Gelegenheit einzuräumen ist – kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Sofern die erbrachte mangelhafte Leistung durch den Besteller ganz oder teilweise genutzt werden kann, darf dieser den fälligen Kaufpreis nicht bis zur vollständigen Mängelbeseitigung zurückhalten, sondern hat ihn zum fälligen Zeitpunkt zu bezahlen. Sein Recht auf Mängelbeseitigung bleibt unberührt.

10. Software – Jede gelieferte Software unterliegt dem Lizenzvertrag, der Teil des gelieferten Paketes ist. Mit dem Öffnen des Pakets oder Siegels stimmen Sie zu, sich an den Lizenzvertrag zu halten. Die SystemConsult Theis & Partner GmbH übernimmt im Rahmen ihrer Shop-Richtlinien keine Gewährleistung für Software. Gewährleistungen für die Software, falls vorhanden, sind im Lizenzvertrag enthalten, der für den Kauf und die Verwendung der Software gilt.

11. Bei Kaufgegenständen, die dem Alltagsgebrauch dienen, beträgt die Verjährungsfrist 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den gesetzlichen Vorschriften.

12. Natürlicher Verschleiß, Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungenügende Instandsetzung, usw. gehen zu Lasten des Bestellers. Hierauf zurückführbare Instandsetzungsarbeiten sind vom Besteller zu bezahlen.

13. Veränderungen oder Reparaturen, die nicht vom Lieferer oder durch von ihm ausdrücklich autorisierte Stellen vorgenommen werden oder der Einbau fremder Ersatzteile führen zum Erlöschen aller Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Lieferer, wenn der Eintritt des Schadens oder des Mangels auf den Fremdzugriff, bzw. den Einbau von Fremdteilen zurückzuführen ist.

14. Sofern die Vor- bzw. Zulieferwerke des Lieferers eigene Gewährleistungsansprüche gewähren, ist der Lieferer berechtigt, diese Gewährleistungsansprüche an den Besteller abzutreten. In diesem Fall wird er dem Besteller seinen Vertragspartner benennen, ferner obliegt ihm zugunsten des Bestellers eine Unterstützungspflicht für die Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Vorlieferanten. Alle weiteren Ansprüche aus Gewährleistungen einschließlich aller Neben- und Folgeleistungen sind gegenüber dem Lieferer solange ausgeschlossen, solange ein Vorgehen des Bestellers gegen den Vertragspartner des Lieferers nicht endgültig fehlgeschlagen ist.

15. Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Der Lieferer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

16. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Besteller zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haftet der Lieferer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

17.  Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Besteller die Versicherung selbst zu besorgen.

18. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Schadenersatz, auch im Hinblick auf Mängelfolgeschäden, sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Auf §9 wird hingewiesen.

19. Mängelrügen entbinden nur dann von der Einhaltung der vereinbarten Zahlungsfrist, wenn die Mängel in einem Beweissicherungsverfahren nachgewiesen oder vom Lieferer anerkannt worden sind. 

§6 Versand

1.   Alle Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Bestellers ab Lager des Zustellers. Die Gefahr geht mit der Verladung auf den Besteller über, es sei denn, der Versand erfolgt durch Personal und Fahrzeuge des Lieferers. In diesem fall geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Besteller auf diesen über. Eine Versicherung wird, wenn der Besteller keine gegenteilige Weisung gibt, auf dessen Rechnung abgeschlossen.

2.   Verzögert sich die Verladung aufgrund von Umständen, die der Lieferer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Mit der Mitteilung über die erfolgte Absonderung und Einlagerung, die auf Gefahr und Rechnung des Bestellers erfolgt, ist die Lieferpflicht des Lieferers erfüllt. Sollte der Versand durch Personal und Fahrzeuge des Lieferers erfolgen, gilt Abs. 1 entsprechend.

3.   Bei Selbstabholung der Ware durch eigene Fahrzeuge oder einen Beauftragten des Bestellers geht die Gefahr mit der Ausgabe der Ware auf ihn über.

4.   Ist keine bestimmte Versandart vorgeschrieben, so werden die Erzeugnisse auf dem günstigst erscheinenden Weg verschickt, jedoch ohne Gewähr für sicherste, billigste und schnellste Beförderung. Verpackungskosten werden billigst, bzw. anteilig berechnet.

5.   Zur Erprobung, zur Miete, in Kohnsiegnation oder leihweise überlassene Gegenstände lagern beim Besteller auf dessen Gefahr und sind entsprechend zu versichern. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist auf Anforderung beim Lieferer nachzuweisen.

6.   Im Falle einer vereinbarten ‚Lieferung frei Versandstelle’ werden bei technischen Produkten Montage bzw. Installationskosten – gegen Nachweis – erhoben. 

§7 Widerrufsbelehrung

I Widerufsrecht

 

1. Der Kunde ist berechtigt, wenn er kein Unternehmer ist, seine Vertragserklärung ohne Angaben von Gründen innerhalb von 2 Wochen, in Textform (z.B. per Brief, per Telefax oder E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch die Rücksendung der Sache zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware, wenn die Widerrufsbelehrung dem Kunden zuvor in Textform mitgeteilt worden ist. Für die Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware an: SystemConsult Theis & Partner GmbH Gutenbergstraße 47  D–72555 Metzingen oder. 

2. Dieses Recht besteht nicht bei versiegelt versandter Ware im Bereich Software, wenn der Kunde die versiegelte Verpackung öffnet oder beschädigt (Entsiegelung).  

Bundles, Packs und sonstige Zusammenstellungen von Software und Hardware können nur zusammen retourniert werden.  

II Widerrufsfolgen 

1. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangene Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile, Zinsen) herauszugeben. Können sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand (z.B. Verschmutzung oder Beschädigung der Ware, beschädigte Verkausverpackung, Entfernen von Schutzfolien am Gerät oder Aufreißen von Bedienungsanleitungen) zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie z.B. im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht für eine durch die bestimmungsmäßige Ingebrauchnahme der Sach enstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigen könnte.  Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware, der bestellten Ware entspricht. 
2. Verpflichtung zur Erstattung von Zahlungen muss die SystemConsult Theis & Partner GmbH innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt Ihrer Widerrufserklärung erfüllen. Die Frist beginnt für Sie mi der Absendung der Widerrufserklärung (oder der Sache), für uns mit deren Empfang.
 

III Rücksendekosten


Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht nach §7 der AGB Gebrauch, so hat er die Kosten für die Rücksendung der Ware zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat.

 

IV Besondere Hinweise 

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn mit Ihrer ausdrücklicher Zustimmung mit der Ausführung der vertraglichen Telekommunikationsdienstleitung vor dem Ende der Widerrufsfrist begonnen wird oder Sie die Ausführung der Dienstleistung vor dem Ende der Widerrufsfrist selbst veranlasst haben.  

§7 Zahlungen, Eigentumsvorbehalt

1.   Wir behalten uns das Eigentum  an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Die gilt auch für zukünftige Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig  verhält.

2.   Vor Übergang des Eigentums darf der Kunde nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der SystemConsult Theis & Partner GmbH verfügen.  Bei Zugriffen Dritter, insbesondere bei Pfändung des Vertragsgegenstandes hat der Kunde der SystemConsult Theis & Partner GmbH sofort schriftlich Meldung zu machen und den Dritten unverzüglich auf das Vorbehaltseigentum von der SystemConsult Theis & Partner GmbH hinzuweisen.

3.   Rechte des Bestellers aus dem mit dem Lieferer getätigten Rechtsgeschäft sind nicht übertragbar. Nebenabreden oder andere Abmachungen als in den obigen Bedingungen angegeben haben nur dann Gültigkeit, wenn sie vom Lieferer schriftlich bestätigt werden. Offensichtliche Irrtümer, die dem Lieferer beim Angebot, der Auftragsbestätigung oder Rechnungserstellung unterlaufen, berechtigen diesen zur Anfechtung oder zum Rücktritt vom Vertrag.

4.   Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen rein netto ab Rechnungsstellung zu entrichten. Rechnungen über Dienstleistungen  sind sofort rein netto zu bezahlen.

5.   Die Annahme von Schecks erfolgt ausschließlich zahlungshalber. SystemConsult Theis & Partner GmbH ist zur Annahme von Wechseln nicht verpflichtet. Bei nicht fristgerechter Zahlung kommt der Käufer nach der ersten Mahnung in Verzug. Der Mahnung bedarf es nicht, wenn 1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, 2. der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt, 3. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert, 4. aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interesse der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist.  Mit dem Verzug wird der gesamte Betrag aus dem Kaufvertrag sofort fällig. Leistet der Besteller aufgrund einer nochmaligen Mahnung unter angemessener Fristsetzung nicht, so ist der Lieferer berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten auch für Teilzahlungsvereinbarungen.

6.   Bei verspäteter Zahlung oder bei Stundung des Rechnungsbetrages behält sich der Lieferer die Berechnung von Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite vor. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

7.   Entstehen nach Vertragsabschluss begründete und erhebliche Bedenken gegenüber der Zahlungsfähigkeit und/oder Zahlungsbereitschaft des Bestellers, so kann der Lieferer die Vorauszahlung der gesamten Auftragssumme verlangen oder eine Leistung verweigern, bis die Zahlung erfolgt oder für sie einen angemessene Sicherheit gestellt worden ist.

8.   Bei Zahlungsverzug und/oder erheblich verschlechterten Vermögensverhältnissen des Bestellers, die eine nicht ordnungsgemäße Erfüllung der aus dem Geschäftsverkehr entstandenen Verpflichtungen erwarten lassen, kann der Lieferer die sofortige Zahlung aller noch offnen – auch der noch nicht fälligen Rechnungen und gestundeter Beträge- verlangen. Stellt der Besteller in diesem Fall auf eine nochmalige Anforderung unter Setzung einer angemessenen Frist hin keine ausreichende und geeigneten Sicherheiten zur Verfügung, kann der Lieferer die Arbeiten an den laufenden Aufträgen bis zur Gestellung von Sicherheiten einstellen. Nach einer nochmaligen Fristsetzung ist er berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen.

9.   Eine Aufrechnung seitens des Bestellers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig gestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Besteller nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

10. An sämtlichen Lieferungen und Leistungen behält sich der Lieferer das Eigentum bis zur Bezahlung seiner Gesamtforderungen aus der Geschäftsverbindung vor.

11. Bei Zahlungsverzug ist der Lieferer nach Inverzugsetzung berechtigt, die Herausgabe der gelieferten Ware und Leistungen zu verlangen. Mit der Zurücknahme bzw. der Pfändung der Vorbehaltware durch den Lieferer wird – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag begründet.

12. Etwaige Pfändungen oder jede andere Beeinträchtigung der Rechte des Lieferers an vorbehaltesbelasteten Waren sind dem Lieferer unverzüglich schriftlich anzuzeigen und geeignete Abwehrmaßnahmen einzuleiten. Entsprechend steht dem Lieferer an vom Besteller gelieferten Klischees, Manuskripte, Rohmaterialien uns Sonstige Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß §369 HGB zu.

13. Vertreter und Fachberater des Lieferers haben keine Inkassovollmacht. Zahlungen können befreiend nur an den Lieferer unmittelbar geleistet werden. 

§8 Impressum, Urheberschutz bei Drucksachen, Zeichnungen, Software, Geheimhaltung

1.   Der Lieferer kann auf den Produkten und in den Softwareprogrammen mit Zustimmung des Bestellers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Besteller kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.

2.   Der Besteller haftet dem Lieferer gegenüber dafür, dass bestellte Drucksachen nicht mit Rechten Dritter nach dem Urheberschutzgesetz behaftet sind. Auf ihm bekannte Rechte Dritter wird der Lieferer den Besteller hinweisen.

3.   Die vom Lieferer hergestellten Druckwerkzeuge und Druckunterlagen, sowie Softwareprogramme bleiben Eigentum des Lieferers. Sie werden nach der letzten Lieferung 3 Jahre aufbewahrt und dann ohne besondere Benachrichtigung des Bestellers vernichtet. Bei Software erwirbt der Besteller nur eine einmalige Nutzungslizenz.

4.   Vom Lieferer unentgeltlich gelieferte oder anteilig in Rechnung gestellte Fertigungsmittel (z.B. Zeichnungen, Modelle. Klischees etc.) bleiben sein Eigentum, Insbesondere auch im Hinblick auf das Urheberschutzgesetz und dürfen nicht ohne seine ausdrückliche Genehmigung Dritten zugänglich gemacht werden. Kommt der Auftrag nicht zustande, sind sie dem Lieferer auf Verlangen zurückzugeben.

5.   Der Lieferer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen einer Auftragsabwicklung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Bestellers vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber nicht zu offenbaren.

6.   Der Besteller ermächtigt den Lieferer, dessen Firme in Referenz und/oder Besitzerlisten aufzunehmen und diese Interessenten zugänglich zu machen.

§9 Haftungsbeschränkung 

1.   Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt.

2.   Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schaden, die durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder falsche Zusicherungen entstanden sind. Die Haftung ist unabhängig vom Rechtsgrund auf € 5.000,-- oder den jeweiligen Kaufpreis begrenzt. Es gilt der jeweils höhere Betrag, jedoch maximal € 50.000,--. 

§10 Datenschutz  

1. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden von der SystemConsult Theis & Partner GmbH gespeichert. Zur Kreditprüfung und Bonitätsüberwachung erfolgt während der Dauer der Kundenbeziehung und des Bestehens Ihrer Kundenakte bei der SystemConsult Theis & Partner GmbH die Weitergabe der Adress- und Bonitätsdaten gegebenenfalls an die Schufa, 65203 Wiesbaden, und weitere Wirtschaftsinformationsdienste. Ferner werden Adress- und Bestelldaten für eigene Marketingzwecke erhoben und verarbeitet.

2. Bei der Datenerhebung, - übermittlung und – verarbeitung werden die schutzwürdigen Belange gemäß den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt. 

§11 Haftungsausschluss für fremde Links  

1. Die SystemConsult Theis & Partner GmbH verweist auf ihren Seiten mit Links zu anderen Seiten im Internet.

2. Für all diese Links gilt: Die SystemConsult Theis & Partner GmbH erklärt ausdrücklich, dass sie keinerlei Einfluss auf die Inhalte oder die Gestaltung der verlinkten Seiten hat. Sie distanziert sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seiten Dritter auf http://www.sys4com.de/shop/systbox und macht sich die Inhalte dieser Seiten nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle angezeigten Links und für alle Inhalten der Seiten zu denen diese Links führen. 

§12 Bildrechte 

1. Alle Bildrechte, der auf den Seiten der SystemConsult Theis & Partner GmbH zu findenden Bilder liegen bei der SystemConsult Theis & Partner GmbH oder Ihrem Partnern. Eine Verwendung ohne ausdrückliche Zustimmung ist nicht gestattet. 

§13 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist der Sitz des Lieferers. Als Gerichtsstand gilt auch für Wechsel und Scheckklagen sowie für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten und für das gerichtliche Mahnverfahren der Sitz des Lieferers als vereinbart.

2. Bei Verträgen mit der SystemConsult Theis & Partner GmbH gilt ausschließlich deutsches Recht, nach Art. 27 EGBGB unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

3.  Zuständig ist das Amtsgericht Stuttgart, HRB 360802. 

§14 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel

1.   Sollte irgendeine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden unwirksame Bestimmungen nach Möglichkeit durch solche zulässigen Bestimmungen ersetzen, die den angestrebten Zweck weitestgehend erreichen. 

SystemConsult Theis & Partner GmbH, Gutenbergstraße 47, 72555 Metzingen

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